Schulbegleitung in Barsinghausen, Hannover, Schaumburg und Umgebung
Wir begleiten Kinder und Jugendliche im Schulalltag, damit sie sicherer, selbstständiger und besser eingebunden am Unterricht teilnehmen können
Was bedeutet Happy Evolution?
Übersetzt bedeutet „Happy Evolution“ glückliche Entwicklung. Wir ermöglichen durch den Einsatz von Schulbegleitern den Kindern und Jugendlichen eine happy Evolution. Nur wenn ein sicherer Rahmen geboten wird, kann sich ein Individuum entwickeln. Uns ist es wichtig den Kindern eine Teilhabe zu öffnen und zu ermöglichen, sich als Teil einer ganzen Gruppe zu erleben.
Wir bei Happy Evolution lernen ihre Kinder kennen und schauen auf die Stärken, Fähigkeiten und Kompetenzen, um diese gemeinsam mit den Fachkräften und ihnen zu fördern. Ganz egal welche Beeinträchtigung ihr Kind hat. Denn wir wissen das jedes Kind individuell, vielschichtig und einzigartig ist und genauso nehmen wir sie auch an.
So läuft es ab..........
- Persönliche Beratung vor dem Start
- Begleitung bei Antrag und Abstimmung
- Passende Schulbegleitung für das Kind
- Fachliche Unterstützung und Vertretungskonzept
- Anfrage senden
- Erstgespräch führen
- Bedarf und Kostenträger klären
- Passende Begleitung auswählen
- Start in Schule oder Kita
- Regelmäßige Abstimmung
Häufige Fragen zur Schulbegleitung
Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche im Schul- oder Kita-Alltag, wenn sie aufgrund einer Behinderung, Entwicklungsbesonderheit oder seelischen Belastung zusätzliche Hilfe benötigen.
Die Schulbegleitung hilft dabei, am Unterricht, an Pausen, Ausflügen und am sozialen Miteinander besser teilnehmen zu können. Ziel ist es, das Kind zu unterstützen, ohne ihm unnötig Selbstständigkeit abzunehmen.
Schulbegleitung kann für Kinder und Jugendliche geeignet sein, die im Schul- oder Kita-Alltag besondere Unterstützung benötigen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- körperlicher Behinderung
- Mehrfachbehinderung
- starken sozialen oder emotionalen Schwierigkeiten
- besonderem Unterstützungsbedarf im Unterricht, in Pausen oder bei Übergängen
Ob ein Anspruch besteht, entscheidet der zuständige Kostenträger.
Die Kosten werden in der Regel nicht privat von den Eltern getragen, sondern über den zuständigen Kostenträger finanziert.
Je nach Situation kann zum Beispiel das Jugendamt oder ein anderer zuständiger Träger verantwortlich sein. Bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung kommt häufig § 35a SGB VIII in Betracht. Bei körperlicher Behinderung oder Mehrfachbehinderung kann § 112 SGB IX relevant sein.
Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ja, in der Regel stellen die Sorgeberechtigten den Antrag beim zuständigen Kostenträger. Schulen, Ärztinnen, Ärzte, Therapeutinnen oder Therapeuten können dabei unterstützen, aber der Antrag wird meistens durch die Eltern gestellt.
Wir können Familien beim Ablauf unterstützen und erklären, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Ja. Wir unterstützen Familien dabei, den Ablauf besser zu verstehen und die nächsten Schritte zu sortieren.
Wir können erklären, welche Informationen häufig benötigt werden, welche Stellen beteiligt sein können und wie der Weg zur Schulbegleitung grundsätzlich abläuft. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft jedoch immer der zuständige Kostenträger.
Das hängt vom Einzelfall und vom zuständigen Kostenträger ab. Häufig werden Unterlagen benötigt, die den Unterstützungsbedarf des Kindes nachvollziehbar machen.
Dazu können zum Beispiel gehören:
- Antrag der Sorgeberechtigten
- ärztliche oder fachliche Stellungnahmen
- Berichte von Therapeutinnen oder Therapeuten
- Einschätzung der Schule oder Kita
- vorhandene Diagnosen
- Förderpläne oder Entwicklungsberichte
Der zuständige Kostenträger teilt mit, welche Unterlagen konkret erforderlich sind.
Das hängt von mehreren Faktoren ab:
- Ist der Antrag bereits gestellt?
- Liegt eine Bewilligung vor?
- Ist der konkrete Unterstützungsumfang geklärt?
- Gibt es eine passende Schulbegleitung?
- Wann kann die Abstimmung mit Schule oder Kita erfolgen?
Sobald die notwendigen Voraussetzungen geklärt sind, bemühen wir uns um eine passende und verlässliche Lösung.
Wir können bereits vor einer Bewilligung beraten und den Ablauf erklären. Eine tatsächliche Schulbegleitung kann aber in der Regel erst starten, wenn die Finanzierung geklärt oder bewilligt ist. Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne bei der Antragsstellung. Dies kann den Prozess beschleunigen.
Nach der Anfrage melden wir uns bei Ihnen zurück und klären zunächst die wichtigsten Informationen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Name und Alter des Kindes
- Schule oder Kita
- Unterstützungsbedarf
- aktueller Stand der Antragstellung
- zuständiger Kostenträger
- gewünschter Stundenumfang
- bisherige Erfahrungen oder besondere Situationen
Danach besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte.
Eine passende Schulbegleitung wird nicht zufällig ausgewählt. Wir schauen uns zunächst die individuelle Situation des Kindes genau an und klären gemeinsam mit den Eltern, der Schule oder Kita und – wenn erforderlich – dem zuständigen Kostenträger, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird.
Dabei achten wir unter anderem auf:
- den Unterstützungsbedarf des Kindes
- die Persönlichkeit und Bedürfnisse des Kindes
- Alter, Schulform und Tagesstruktur
- besondere Belastungssituationen im Schul- oder Kita-Alltag
- Kommunikationsverhalten und soziale Situation
- fachliche und persönliche Eignung der Schulbegleitung
- Verlässlichkeit, Ruhe und Einfühlungsvermögen der eingesetzten Person
- organisatorische Rahmenbedingungen wie Einsatzort, Zeiten und Stundenumfang
Unser Ziel ist eine Begleitung, die fachlich passt und bei der auch die menschliche Ebene stimmt. Denn eine gute Beziehung zwischen Kind und Schulbegleitung ist eine wichtige Grundlage für Vertrauen, Sicherheit und Entwicklung.
Nach dem Start bleiben wir im Austausch mit den Beteiligten. Sollte sich zeigen, dass Anpassungen notwendig sind, prüfen wir gemeinsam, welche Lösung sinnvoll ist.
Die Aufgaben richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes und nach der bewilligten Leistung.
Schulbegleitung kann zum Beispiel unterstützen bei:
- Orientierung im Schulgebäude
- Teilnahme am Unterricht
- Strukturierung des Schulalltags
- Übergängen zwischen Unterricht, Pause und anderen Situationen
- Kommunikation mit Mitschülerinnen, Mitschülern und Lehrkräften
- sozialen Situationen
- emotionaler Stabilisierung
- Konflikt- und Stresssituationen
- Ausflügen oder Klassenfahrten, wenn dies vereinbart und bewilligt ist
Die Schulbegleitung ersetzt nicht die Lehrkraft und übernimmt nicht den Unterricht.
Nein. Eine Schulbegleitung ist keine Lehrkraft und übernimmt nicht die pädagogische Verantwortung für den Unterricht.
Die Lehrkraft bleibt für Unterricht, Lerninhalte und schulische Bewertung verantwortlich. Die Schulbegleitung unterstützt das Kind dabei, am Schulalltag teilnehmen zu können.
Jedoch sind einige unserer Mitarbeitenden ehemalige Lehrkräfte 🙂
Ja, je nach Bedarf und Bewilligung kann Begleitung auch im Kindergarten- oder Kita-Alltag möglich sein.
Dabei geht es zum Beispiel um Teilhabe in der Gruppe, Orientierung im Tagesablauf, Unterstützung bei Übergängen, Kommunikation und soziale Sicherheit.
Wenn eine Schulbegleitung ausfällt, informieren wir die Beteiligten so früh wie möglich und prüfen, ob eine Vertretung organisiert werden kann.
Eine Vertretung hängt von der aktuellen Personalsituation, dem Bedarf des Kindes und der konkreten Bewilligung ab. Unser Ziel ist eine verlässliche Begleitung, gleichzeitig können kurzfristige Ausfälle nie vollständig ausgeschlossen werden.
Kinderschutz hat bei Happy Evolution einen besonders hohen Stellenwert.
Unsere Geschäftsleitung sowie unsere Teamleitung sind als insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft qualifiziert. Dadurch stehen intern geschulte Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Mitarbeitende Fragen, Unsicherheiten oder Hinweise auf mögliche Gefährdungssituationen haben.
Zum Kinderschutz gehören bei uns unter anderem klare Verhaltensregeln, Sensibilisierung für Nähe und Distanz, fachliche Beratung, sorgfältige Auswahl der Mitarbeitenden und der verantwortungsvolle Umgang mit vertraulichen Informationen.
Ja. Mitarbeitende, die in der Schulbegleitung eingesetzt werden, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Das ist ein wichtiger Bestandteil unserer Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen.
Eine gute Beziehung ist für Schulbegleitung sehr wichtig. Wenn es Schwierigkeiten gibt, sollten diese frühzeitig angesprochen werden.
Wir prüfen dann gemeinsam, woran es liegt, welche Unterstützung möglich ist und ob eine Veränderung notwendig ist. Nicht jede Schwierigkeit bedeutet sofort, dass die Begleitung beendet werden muss. Wichtig ist eine offene und sachliche Klärung.
Happy Evolution ist in Hannover, Region Hannover, Schaumburg und Umgebung tätig. Fokus ist Barsinghausen, Wennigsen, Ronnenberg, Gehrden, Springe und Wunstorf
Ob eine Begleitung an einem bestimmten Schul- oder Kita-Standort möglich ist, klären wir im persönlichen Kontakt.
Unser Leitbild
Jeder Mensch hat das Recht als Individuum seiner Eigenart und seiner Einzigartigkeit gesehen zu werden, ungeachtet seiner Behinderung, Beeinträchtigung, Religion oder Herkunft. Wir alle sind vielschichtig und unser Augenmerk sollte auf den Stärken, Fähigkeiten und Kompetenzen liegen. Aus dem Grund ist Inklusion so wichtig, denn Inklusion betrachtet Menschen als gleichberechtigte Individuen einer einzigen Gruppe die unabhängig von persönlichen Merkmalen oder Voraussetzungen Teil des Ganzen sind.
Inklusion ist ein wesentlicher Bestandteil der Bildung für alle und der gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen. Jedes Kind ist einzigartig und hat des Recht einen Kindergarten und eine Schule zu besuchen.
Für wen wir da sind......
Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung oder Mehrfachbehinderung
Familien, Schulen und Kostenträger
Unser Beitrag fürs Klima
Klimaschutz ist für uns sehr wichtig, deshalb handeln wir und reden nicht nur.
Daher freuen wir uns besonders, dass wir mit PLANT-MY-TREE eine Kooperation eingegangen sind.
Aller Anfang ist bekanntlich schwer, dennoch sind wir sehr froh darüber, dass wir diesen Schritt gemacht haben.
Happy Evolution wird sich auch in Zukunft für den Klimaschutz engagieren und gibt folgendes Versprechen ab:
Um unseren Beitrag zum Klimaschutz weiter auszubauen, haben wir uns verpflichtet, jedes Jahr 1 % unseres Unternehmensgewinns an nachhaltige Projekte zu spenden. Damit möchten wir sicherstellen, dass unser Engagement für die Umwelt auch langfristig Wirkung zeigt.
